:::::  Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung der Bedingungen

1.1. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware oder Leistung. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam , wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigungen des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

3. Preise

3.1. Preise des Verkäufers sind freibleibend. Es gelten die schriftlichen vereinbarten Preise, zahlbar ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.
3.2. Erhöhen sind nach Auftragsannahme die Materialkosten, so bleibt dem Verkäufer eine entsprechende Preisangleichung vorbehalten. Insoweit wird die Regelung unter 1. ausgeschlossen.
3.3.Die Preise des Verkäufers beziehen sich lediglich auf die Standardausführung der jeweiligen Artikel. Kosten für Wasserpumpen, Befestigungen, Montage etc. sind nicht in den Preisen des Verkäufers enthalten und vom Käufer zu tragen. Kosten für Sonderanfertigungen sowie Kosten, die durch das Zurechtschneiden entstehen, sind vom Käufer zu tragen.

4. Lieferung, Liefer- und Leistungszeit

4.1. Lieferungen gelten ab Krefeld einschließlich normaler Verpackung, soweit nichts anders vereinbart wird.
4.2. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefertermine betragen in der Regel ca. 2-3 Wochen nach Eingang der Anzahlung in Höhe von 50 % der Rechnungssumme.
4.3. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, d.h. Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen wie Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferung des Verkäufers oder Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung oder die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4.5. Wenn die Behinderung (Lieferung- oder Leistungsverzögerung) länger als drei Monate dauert, ist der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
4.6. Die Kosten für Abladen, Umladen usw. sind ausschließlich vom Käufer zu tragen. Zum Abladen sind vom Käufer Hilfskräfte bzw. Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Für eine Anlieferung per LKW/Spediteur ist eine LKW-befahrbare Zufahrt Voraussetzung. Entstehende Kosten sind in vollem Umfang vom Käufer zu tragen.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager Krefeld des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Bei Selbstabholern geht die Gefahr mit der Ausbringung der Ware aus dem Lager des Verkäufers auf den Käufer über.

6. Transport- und Verpackungskosten

6.1. Transportkosten, sofern nicht bereits im Preis enthalten, errechnen sich nach Anzahl, Größe und Gewicht der bestellten Ware zum derzeit gültigen Tarif des anliefernden Spediteurs. Verpackungskosten werden pro Paletteneinheit zum derzeit gültigen Kostenaufwand in Rechnung gestellt. Etwa erforderliche Spezialverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
6.2. Bei Extrabestellungen für nicht vorrätige Waren kann ein zusätzlicher Transportkostenanteil in Rechnung gestellt werden. Bei besonders sperrigen Objekten, die mehr als Standardpalettengröße erfordern, kann ebenfalls ein zusätzlicher Anteil für Verpackung berechnet werden.
6.3. Nur Europaletten sind dem Spediteur zurückzugeben, andernfalls Berechnung pro Europalette entsprechend den vom Spediteur in Rechnung gestellten Marktpreis.
4. Für die Entsorgung aller sonstigen Verpackungsmaterialien und Nicht-Europaletten ist der Käufer zuständig.

7. Beschaffenheit der Ware und Gewährleistung

7.1. Wegen der unterschiedlichen Verarbeitungen sind die Käufer gehalten, sich von der Eignung für den jeweiligen Verwendungszweck zu überzeugen. Für Mängel haftet der Verkäufer nur dann, wenn diese nach den Regeln des Fachs, der VOB und der entsprechenden DIN-Normen unter Beachtung der Empfehlungen des Verkäufers verwendet worden sind. Die verkauften Artikel sind neue Repliken alter Muster. Es handelt sich um einzeln hergestellte Produkte. Aus diesem Grunde können kleine Unebenheiten außen oder eine rauhe Struktur innen entstehen. Geringe Farbunterschiede sind kein Reklamationsgrund. Hohle Sockelteile oder andere Aussparungen an Objekten dienen der Gewichtsreduzierung und beeinträchtigen weder ihre Funktion noch Optik. All dies hat keinerlei negativen Einfluss auf die Festigkeit oder Haltbarkeit. Da im Material ein Anteil an Kalk und Zement enthalten ist, der durch Luft und Feuchtigkeit an die Oberfläche dringt, kann es in seltenen Fällen zu weißen Ausblühungen kommen, die jedoch meist nach kurzer Zeit zurückgehen. Eventuell auftretende feine Haarrisse sind kein Materialfehler und haben keinen Einfluss auf die Haltbarkeit. In allen diesen Fällen handelt es sich um normale Vorgänge, nicht um Fehler oder Transportschäden, die als Reklamation nicht anerkannt werden. Daher ist die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen.
7.2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Pflegeanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, so entfällt die Gewährleistung.
7.3. Für die Verwendungsprobe und die fachgerechte Verwendung und Pflege ist der Käufer beweispflichtig. Gutachten werden nur von anerkannten Instituten akzeptiert.
7.4. Berechtigte Beanstandungen sind sofort dem anliefernden Spediteur aufzuzeigen und müssen von diesem schriftlich bestätigt werden und innerhalb von zwei Tagen in schriftlicher Form mit Foto und genauer Beschreibung dem Verkäufer gemeldet werden. Ansonsten gilt die Ware als einwandfrei abgenommen. Später eingehende Beanstandungen können vom Verkäufer ohne Begründung abgelehnt werden. Unerkennbare Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich nach Erkennung mitzuteilen.
7.5. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7.6. Im Falle des Gewährleistungsanspruchs ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder Nachbesserung oder Minderung zu verlangen sowie eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Entstehende Kosten durch Ein-/Umbau oder Neuversetzen eines beanstandeten Teils gehen zu Lasten des Käufers.
7.7. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu zahlen sind.
7.8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung. Derartige Eigenschaftszusicherungen müssen schriftlich von den Parteien vereinbart werden. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus dem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
8.2. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
8.3. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache Wertanteil gemäß (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.4. Der Käufer ist nur dann berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

9. Zahlungen

9.1. Lieferungen sind generell zahlbar innerhalb acht Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug. Abweichende Zahlungsbedingungen, Valutierungen oder Zahlung durch Wechsel bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.
2. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechen.
3. Bei Erstgeschäften bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, gegen Nachnahme zu liefern. Für jede Lieferung gilt: Es wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages einschl. Umsatzsteuer bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung erfolgt innerhalb von acht Tagen nach Lieferung ohne Abzug.
4. Eine verspätete Leistung der Anzahlung kann ein Hinausschieben der Warenlieferung bewirken. Befindet sich der Käufer mit der Vorauszahlung mehr als zehn Tage in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

10. Haftung

10.1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist – sofern eine solche besteht – durch Fabrikations- oder Materialschäden schadhaft, liefert der Verkäufer nach Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich dem anliefernden Spediteur aufzuzeigen und sich von diesem schriftlich bestätigen zu lassen.
10.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
10.3. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftung für Folgeschäden oder Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Ratschläge, Empfehlungen oder Auskünfte sind in jedem Falle unverbindlich und können keine Haftung begründen.
10.4. Der Verkäufer unterliegt keiner Haftung für Schäden/Mängel bei Waren aufgrund vom Käufer gelieferter Zeichnungen, Konstruktionen, Spezifikationen oder anderer technischer Informationen.
10.5. Der Verkäufer unterliegt keiner Haftung bezüglich eines Defektes, der durch normalen Verschleiß, absichtliche Beschädigung, Nachlässigkeit, unsachgemäßes Versetzen an einen anderen Ort, Installationen oder Montage sowie Nichtbeachtung der technischen Empfehlungen und der falschen Anwendung oder Änderung oder Reparatur entsteht.
10.6. Nach ADSP -Bedingungen gilt die Transporthaftung für die Anlieferung der Ware unabgeladen LKW. Wird Ware auf Wunsch des Empfängers abgeladen, so geschieht dies ausschließlich auf Gefahr des Empfängers.

11. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.